Zahnimplantat Kosten
Kosten und Garantie bei Implantat-Behandlungen
In unserer Praxis legen wir grossen Wert auf maximale Kostentransparenz. Als Spezialistenpraxis mit hohem apparativem und personellen Aufwand können und wollen wir nicht mit Discount-Angeboten aus dem In- und Ausland konkurrieren. Unser Anliegen ist es vielmehr, unseren Patienten Kompetenz zu einem fairen Preis anzubieten. Selbstverständlich sind die Kosten im Einzelfall vom notwendigen Aufwand (z.B. Knochenaufbau etc.) abhängig, wehalb wir erst nach gründlicher Untersuchung eine präzise und verlässliche Kostenschätzung erstellen können. An dieser Stelle wollen wir lediglich einen Anhaltspunkt für die bei den gängigsten Behandlungen üblicherweise anfallenden Kosten geben sowie über unsere Garantie-Leistungen für Implantate informieren.
Hier einige Kostenbeispiele für Implantatbehandlungen
Leistung | Kosten |
Einzelzahnimplantat ohne Knochenaufbau mit Keramikkrone | CHF 4’500,- bis 5’500,- |
Zwei Implantate mit zwei Kronen | CHF 8’000,- bis 9’000,- |
Knochenaufbau oder Sinuslift | CHF 700,- bis 3’000,- |
Druckknopfprothese mit 2-3 Implantaten (pro Kiefer) | CHF 12’000,- bis 15’000,- |
Stegprothese mit vier Implantaten (pro Kiefer) | CHF 20’000,- bis 25’000,- |
Feste Implantatbrücke auf 4-6 Implantaten zum Ersatz aller Zähne (pro Kiefer) | CHF 20’000,- bis 35’000,- |
Für grosse aufwändige Behandlungen wie z.B. den Ersatz aller Zähne mit Implantaten offerieren wir unseren Patienten einen garantierten Festpreis. Dieser Preis wird keinesfalls überschritten, auch wenn im Laufe der Behandlung unvorhergesehene zusätzliche Massnahmen, wie z.B. Knochenaufbauten oder zusätzliche Implantate, notwendig werden.
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Unsere 10-Jahres Garantie auf Implantate
Nach über 25 Jahren implantologischer Erfahrung mit mehreren tausend erfolgreich gesetzten Implantaten sind wir von der Qualität und Langlebigkeit unserer Arbeit überzeugt. Daher gewähren wir unseren Patienten 10 Jahre Garantie auf den unwahrscheinlichen Fall eines Implantatverlustes:
Sollte ein Implantat ausnahmsweise nicht korrekt einheilen, locker werden oder brechen, wird es innerhalb der Garantiezeit kostenlos von uns ersetzt. Einzige Bedingung: Die Nachsorge- und Hygienesitzungen (2-3 mal jährlich) müssen regelmässig in unserer Praxis durchgeführt werden. Sollten dabei Probleme wie z.B. Entzündungen an Zahnfleisch oder Knochen festgestellt werden, müssen diese erforderlichenfalls unverzüglich behandelt werden.
Ausgenommen von der Garantie sind Schäden durch Sturz, Verletzung oder Unfall oder bei von uns nicht autorisiertem Fremdeingriff.